
Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. (oder {LaS|ex officio}; in österreichischer Rechtssprache: „Amtswegigkeit“) bedeutet im politischen und juristischen Sprachgebrauch, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass eine Behörde oder ein Ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen
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